Kinder- und Jugendschutz beim SSV

SSV

Der SSV Geißelhardt e.V. hat zum 1.1.2016 mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall eine Vereinbarung zur Umsetzung des § 72 SGB VIII (Kinder- und Jugendschutz) getroffen.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder-und Jugendarbeit fernzuhalten bzw. auszuschließen.

Auskünfte und Unterlagen dazu sind beim Jugendschutzbeauftragten und 1. Vorsitzenden
Manfred Heinzel erhältlich.